Unterrichtsbedingungen

gültig ab 1.1.2019

Anmeldung - Anmeldegebühr

Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (Unterrichtsvertrag/Anmeldung). Sie ist bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Mit der Anmeldung werden die Unterrichtsbedingungen der musikkulturschule in ihrer jeweils gültigen Fassung anerkannt. Durch die Anmeldung wird ein Vertragsverhältnis zwischen dem/der Schüler/in, bei Minderjährigen zwischen dem Erziehungsberechtigten und der musikkulturschule begründet. Der erste Monat gilt als gebührenpflichtiger Probemonat, d.h. eine Abmeldung nach diesem Monat ist ohne Einhaltung einer speziellen Frist möglich. Die Anmeldegebühr in Höhe von 5,00 Euro wird zusammen mit der ersten Unterrichtsgebühr eingezogen.

Unterrichtsdurchführung

Der Unterricht findet in den von uns hierfür vorgesehenen Räumen statt. Die Dauer der wöchentlich zu erteilenden Stunden wird je nach Instrument, Alter, Vorkenntnissen und Unterrichtsform (Einzel-/Gruppenunterricht) vereinbart.
Eine Verhinderung der Schülerin/des Schülers ist frühzeitig mitzuteilen. Für versäumte Unterrichtsstunden seitens der Schülerin/des Schülers besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht, Gebührenminderung oder Gebührenerlass. Bei längerer Erkrankung der Schülerin/des Schülers entfällt das Honorar nach Ablauf von zwei Wochen für den Rest der Erkrankungszeit (Nachweis erforderlich).
Bei Ausfall von mehr als zwei Unterrichtsstunden im Halbjahr wegen Krankheit der Lehrkraft wird eine Vertretung gestellt oder die Stunden werden nachgeholt. Ist beides nicht möglich, werden die Gebühren anteilmäßig erstattet oder gutgeschrieben. Während der hessischen Schulferien, den beweglichen Ferientagen, und an gesetzlichen Feiertagen sowie an Rosenmontag findet kein Unterricht statt.

Unterrichtsgarantie

Unabhängig von der Ferienregelung hat jede/r Schüler/in Anspruch auf 37 Unterrichtseinheiten pro Jahr. Ausgleichstunden im Rahmen dieser Unterrichtsgarantie sind mit der Lehrkraft abzustimmen. Überzählige Unterrichtseinheiten können zum Ausgleich eingesetzt werden. Die Unterrichtsgarantie setzt allerdings die unter Punkt "Unterrichtsdurchführung" aufgeführten Regelungen für den Krankheitsfall nicht außer Kraft.

Kündigung & Lehrerwechsel

Kündigungen sind nur zum 30.4./31.8./31.12. eines Jahres möglich.Sie müssen spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin in schriftlicher Form eingegangen sein. Später eingehende Kündigungen können nicht berücksichtigt werden! Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bestehen. Lehrkraftwechsel sind nur zu den Kündigungsterminen möglich. Ausnahmen davon können nur mit Einverständnis beider Lehrkräfte gemacht werden. Ausgenommen sind Kurse mit zeitlicher Befristung: Hier ist eine Kündigung vor Vertragsende nicht möglich.

Zahlungsmodalitäten

Die Unterrichtsgebühren entsprechen 1/12 einer Jahresgebühr, daher sind sie auch in den unterrichtsfreien Zeiten (siehe Punkt "Unterrichtsdurchführung") zu entrichten. Sie werden am 10. jeden Monats per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Kosten für Rücklastschriften trägt die/der Zahlungspflichtige. Für schriftliche Mahnung berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15 Euro.

Gesundheitsbestimmungen

Schüler/innen, die nachweislich oder verdachtshalber an ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen den Unterricht nicht besuchen. Das Gleiche gilt bei ansteckenden Erkrankungen von Familienangehörigen.

Kopierverbot - Kopierlizenz

Das Kopieren von Noten sowie deren Nutzung ist gesetzlich verboten und nur im Rahmen der von der musikkulturschule geminnützige GmbH erworbenen Kopierlizenz möglich. Die musikkulturschule übernimmt bei Zuwiderhandlungen keine Haftung.

Hausordnung

Die Hausordnung des Gebäudes, in dem der Unterricht stattfindet, ist zu beachten. Mit dem zur Verfügung gestellten Inventar, den Instrumenten, Notenständern und Noten ist schonend umzugehen. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet die Schülerin/der Schüler bzw. die/der Erziehungsberechtigte. Für die Bereitstellung und Benutzung der Unterrichtsräume übernimmt die musikkulturschule keine Haftung.

Höhere Gewalt

Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Erstattung der anteiligen Gebühren.

Inkrafttreten

Diese Unterrichtsordnung tritt zum 1. Januar 2019 in Kraft.

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