Gebühren
Unsere Unterrichtsgebühren decken die Kosten, die für den Unterhalt der musikkulturschule anfallen, denn als gemeinnützige Institution macht die musikkulturschule keine Gewinne.
Gebühren pro Monat und pro Person
| Musikgarten 45 min |
23,00 Euro | |
| Musikalische Früherziehung 45 min |
21,50 Euro | |
| Musikalische Grundausbildung 45 min |
21,50 Euro | |
| Musikalische Grundausbildung mit Instrumentenschnuppern 60 min |
25,50 Euro | |
| children´s music 45 min |
25,00 Euro | |
| Gruppenunterricht Blockflöte 2-6 Schüler | ||
| je nach Gruppengröße 30, 45 bzw. 60 min |
30,00 Euro | |
| Kleingruppenunterricht 2 Schüler 45 min |
45,00 Euro | |
| Kleingruppenunterricht 3 Schüler 45 min |
34,00 Euro | |
| Kleingruppenunterricht 3 Schüler 60 min |
45,00 Euro | |
| Einzelunterricht - 20 min | 34,50 Euro | |
| Einzelunterricht - 30 min | 51,50 Euro | |
| Einzelunterricht - 45 min | 77,25 Euro | |
| Orchesterklasse | 29,00 Euro | |
| Bläserklasse für Erwachsene | 39,00 Euro | |
| Sechserkarte (30 min Einzelunterricht) | 120,00 Euro | |
| Ensemble (Standort Lauterbach) | kostenfrei |
Zahlungsmodalitäten
Die Unterrichtsentgelte sind als 1/12 einer Jahresgebühr zu verstehen. Sie werden zu Monatsanfang per Lastschriftverfahren eingezogen. Rücklastschriften berechnen wir zusätzlich mit einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 15 Euro.
Ermäßigungen
Auf Antrag wird die Schulgebühr für Schüler/Eltern mit Wohnsitz in der Stadt Lauterbach ermäßigt. Die Stadt Lauterbach regelt den Inhalt und den Umfang der Ermäßigungsvoraussetzungen.
Wenn mehrere Anmeldungen pro Familie erfolgen, wird auf die zweite Anmeldung eine Ermäßigung von 10% auf die volle Unterrichtsgebühr gewährt. Auf die dritte und vierte Anmeldung wird eine Ermäßigung von 12% auf die volle Unterrichtsgebühr gewährt. Ab der fünften Anmeldung ist der Unterricht gebührenfrei.
Schülerinnen und Schülern aus Lauterbach kann auf Antrag bei nachgewiesenr Bedürftigkeit eine Sozialermäßigung von bis zu 50% gewährt werden. Die Sozialermäßigung wird nur an Kinder und Jugendlich bis zum Alter von 18 Jahren vergeben, deren Erziehungsberechtigte eine Bedürftigkeit nachweisen können.
Jugendliche und junge Erwachsene, die eine Bedürftigkeit nachweisen können, erhalten die Sozialermäßigung, wenn sie beabsichtigen, sich auf eine Aufnahmeprüfung für einen der Studiengänge im Bereich Musik vorzubereiten. Dies muss mit dem Antrag zur Sozialermäßigung schriftlich eingereicht werden. Die Antragsteller für die Familien- und Sozialermäßigung (Schüler und Erziehungsberechtigte) müssen im Lauterbacher Stadtgebiet wohnen.