Unterrichtsbedingungen

Allgemeines

Der Unterricht findet in den von uns hierfür vorgesehenen Räumen statt. Die Dauer der wöchentlich zu erteilenden Stunden wird je nach Instrument, Alter, Vorkenntnissen und Unterrichtsform (Einzel-/Gruppenunterricht) vereinbart.
Die Schüler sollen regelmäßig und pünktlich den Unterricht besuchen. Eine Verhinderung ist frühzeitig mitzuteilen. Für versäumte Unterrichtsstunden seitens des Schülers besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht, Gebührenminderung oder Gebührenerlass. Bei längerer Erkrankung des Schülers entfällt das Honorar nach Ablauf von zwei Wochen für den Rest der Erkrankungszeit (Nachweis erforderlich).
Bei Ausfall von mehr als zwei Unterrichtsstunden im Halbjahr wegen Krankheit der Lehrkraft wird eine Vertretung gestellt oder die Stunden werden nachgeholt. Ist beides nicht möglich, werden die Gebühren anteilmäßig erstattet oder gutgeschrieben.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Vordruck. Sie ist bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten vorzunehmen. Mit der Anmeldung wird unsere Unterrichtsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung anerkannt. Durch die Anmeldung wird ein Vertragsverhältnis zwischen dem Schüler, bei Minderjährigen zwischen dem Erziehungsberechtigten und der musikkulturschule begründet.
Der erste Monat gilt als Probemonat, d.h. eine Abmeldung ist ohne Einhaltung einer speziellen Frist möglich.

Ferienregelung

Während der Schulferien, den beweglichen Ferientagen, und an gesetzlichen Feiertagen sowie an Rosenmontag fällt der Unterricht ohne Anspruch auf Erstattung aus. Die Ferienordnung richtet sich nach den öffentlichen Schulen in Hessen.

Unterrichtsgarantie

Unabhängig von der Ferienregelung hat jede/r Schüler/in Anspruch auf 38 Unterrichtseinheiten pro Jahr. Ausgleichstunden im Rahmen dieser Unterrichtsgarantie sind mit der Lehrkraft abzustimmen. Überzählige Unterrichtseinheiten können zum Ausgleich eingesetzt werden. Die Unterrichtsgarantie setzt allerdings die unter Punkt "Allgemeines" aufgeführten Regelungen für den Krankheitsfall nicht außer Kraft.

Abmeldung

Instrumentalunterricht (Einzel/Kleingruppe, Musikgarten, Musikalische Früherziehung):
Kündigungen sind nur zum 30.4./31.8./31.12. eines Jahres möglich.
Sie müssen spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin in schriftlicher Form eingegangen sein. Später eingehende Kündigungen können nicht berücksichtigt werden! Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bestehen. Lehrerwechsel ist nur zu den Kündigungsterminen nöglich. Ausnahcmen davon können nur mit Einverständnis beider Lehrkräfte gemacht werden.

Bläserklasse, Orchesterklasse:
Die Kurse finden i.d.R. im 12-Monats-Rhythmus statt. Kündigungen vor Ablauf dieser Jahresfrist sind nur im begründeten Ausnahmefall möglich.

Gesundheitsbestimmungen

SchülerInnen, die nachweislich oder verdachtshalber an ansteckenden Krankheiten leiden, dürfen den Unterricht nicht besuchen. Das Gleiche gilt bei ansteckenden Erkrankungen von Familienangehörigen.

Kopierverbot

Das Kopieren von Noten sowie deren Nutzung ist ohne Ausnahme gesetzlich verboten und damit auch in der musikkulturschule untersagt. Dies gilt auch für alte oder extern angefertigte Kopien. Die musikkulturschule übernimmt bei Zuwiderhandlungen keine Haftung.

Hausordnung

Die Hausordnung des Gebäudes, in dem der Unterricht stattfindet, ist zu beachten. Mit dem zur Verfügung gestellten Inventar, den Instrumenten, Notenständern und Noten ist schonend umzugehen. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte. Für die Bereitstellung und Benutzung der Unterrichtsräume übernehmen wir keine Haftung.

Höhere Gewalt

Bei Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Erstattung der anteiligen Gebühren.

Inkrafttreten

Diese Unterrichtsordnung tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft.

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